Rechtliche Hinweise
Der Rettungsdienst im Land Brandenburg wird auf der Grundlage des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetztes (BbgRettG) organisiert. Gemäß § 6 Abs. 1 BbgRettG sind die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese sind verantwortlich, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und fachlich qualifiziertes Personal und Rettungsfahrzeuge vorzuhalten.
Alle Notrufe für Rettungsdienst und Feuerwehr werden seit 2006 von den fünf Regionalleitstellen (integrierte Leitstellen) in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt/Oder und Potsdam entgegengenommen und koordiniert. Die Regionalleitstellen sind ständig mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt, mit den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet und über den Notruf 112 erreichbar.
Zur Finanzierung des Rettungsdienstes sind wir berechtigt gemäß § 17 Abs. 1 RettG Benutzungsgebühren zu erheben. Diese Gebührensätze für den bodengebundenen Rettungsdienst werden durch Satzung bestimmt.